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Man glaubt es kaum, aber im § 2 "Zweck des Sondervermögens" Absatz 2 Punkt 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und #Transformationsfonds“ steht:

(2) Aus dem Sondervermögen können auch
[...]
Ausgleichszahlungen geleistet werden, um beim #Strompreis und beim #Gaspreis zu entlasten.

Tja, und nun beschließt der #Bundestag, dass ab 2026 die jährlichen Kosten der #Gasspeicherumlage von rund 3,4 Milliarden Euro aus diesem Fonds bezahlt werden.

zeit.de/politik/deutschland/20…

in reply to Tino Eberl

War ja leider klar, dass das passieren würde.
Mich würde überraschen, wenn am Ende auch nur ein Cent aus dem Sondervermögen tatsächlich in Klimaschutz investiert würde.
in reply to Tino Eberl

Haben die Grünen diesem Paragraphen, den du oben zitiert hast nicht zugestimmt?
@ankoeln
in reply to Jerschte

@Jerschte @ankoeln

Die Ergänzung "und beim Gaspreis" kam erst mit Artikel 3 Haushaltsbegleitgesetz 2025 vom 30.09.2025 BGBl. veröffentlicht 02.10.2025.

Also jetzt. Die haben die Subvention für Gasspeicher beschlossen und die Gesetzesänderung, wenn ich es richtig sehe.

in reply to Tino Eberl

Also haben sich Grüne wieder maximal dumm über den Nuckel ziehen lassen. Haben ohne Not dem Schuldenpaket zugestimmt, ohne sich irgendwelche Garantien für die spätere Ausgestaltung geben zu lassen, obwohl sie vorher noch maximal medienwirksam getönt haben, dass Merz und der CDU nicht zu trauen ist?
@ankoeln